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Pflegesituation Je älter ein Mensch wird, desto pflegebedürftiger wird er. Viele Faktoren beeinflussen die Entscheidung, was zu tun ist, wenn Vater oder Mutter eine 24 Stunden Betreuung benötigen. Ab einer bestimmten Pflegebedürftigkeit ist jedoch oft eine Teil- oder Vollzeitpflege erforderlich, die in den eigenen vier Wänden oder aber im Pflegeheim ermöglicht wird.
Den Elternteil in das Pflegeheim abzuschieben, kommt für viele nicht in Frage, denn den Lebensabend stellt man sich besser vor. Entscheidet man sich für die häusliche Pflege, so wird schnell klar, dass der Kostenfaktor erheblich ist. Wir bieten Ihnen jedoch einen kostengünstigen und unkomplizierten Weg zur häuslichen Betreuung an.
Der Auftraggeber - die deutsche Familie Das Vertragsverhältnis über Betreuungsleistungen wird unmittelbar mit unseren Kooperationspartnern begründet. Es entsteht keinesfalls ein Vertragsverhältnis direkt mit einer osteuropäischen Pflegehilfe bzw. Haushaltshilfe.
Das heißt: Sie sind nur Auftraggeber und nicht Arbeitgeber Ihnen entstehen somit keine weiteren Kosten und keine verwaltungs- oder steuerrechtliche Verpflichtungen, die ein Arbeitgeber hat.
Die Vermittlung Pflege-Institut.de selbst beschäftigt keine eigenen Pflegekräfte. Wir vermitteln nur Dienstleistungsverträge zu polnischen Unternehmen, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit EU ihr Personal zeitlich befristet entsenden.
Gesetzliche Bestimmungen Seit dem 01. Mai 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit osteuropäischer Firmen gestattet es, Pflege- und Haushaltshilfen u. a. nach Deutschland zu entsenden. Die Kräfte sind legal in ihrem Heimatland Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere, wie z. B. die Bescheinigung E 101 und eine gültige EU-Krankenversicherung.
Mit diesem amtlichen Vordruck (E 101) weist die Pflege- oder Haushaltshilfe nach, dass für sie nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Absicherung gelten, sondern die des Herkunftslandes. Die Pflege- und Haushaltshilfen arbeiten zeitlich befristet bis maximal 12 Monate und nicht weisungsgebunden.
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