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1. Vermittlungs- bzw. Betreuungshonorar Dieses Honorar beinhaltet alle notwendigen Leistungen, die unsererseits als Vermittlungstätigkeit erbracht werden.
2. Monatliche Kosten Diese Betreuungskosten, die an das polnische Unternehmen zu zahlen sind, beinhalten alle Sozialabgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie Einkommensteuer, die das polnische Unternehmen im Heimatland für die entsendete Haushaltshilfe abführen muss. Dieser Betrag ist monatlich zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass Sie kein Arbeitgeber sind, sondern nur Auftraggeber. Arbeitgeber ist das polnische Personalunternehmen. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten oder verwaltungs- oder steuerrechtliche Verpflichtungen, die ein Arbeitgeber hat.
3. Unterkunft und Verpflegung Ein separates Zimmer mit Bett und Kleiderschrank, sowie Verpflegung müssen der Pflege- oder Haushaltshilfe unentgeltlich bereitgestellt werden.
Es fallen für den Auftraggeber keine weiteren Kosten an.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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